Bevölkerungswarnung durch Sirenenanlagen

Bei Katastrophen, sonstigen Schadensereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle und großräumigen Gefährdungslagen ist die zeitnahe Warnung und Information der Bevölkerung von großer Bedeutung. Dazu zählt insbesondere die Information über konkrete Verhaltensmaßnahmen. Neben den Möglichkeiten der Lautsprecherdurchsage durch Feuerwehr und Polizei gibt es auch die Möglichkeit der Warnung mittels Sirenenanlagen.

Der Freistaat Sachsen hat dafür bereits im Jahr 2003 für die Warnung der Bevölkerung per Erlass landeseinheitliche Sirenensignale festgelegt. Die Signale können sowohl von herkömmlichen Motorsirenen (am weitesten verbreitete Art im Vogtlandkreis) als auch von modernen elektronischen Sirenen wiedergegeben werden.

Nun ist es natürlich sehr wichtig, dass sich die Bevölkerung mit den Sirenensignalen und den erwarteten Verhaltensweisen vertraut macht, damit im Ereignisfall auch die erhoffte Warnwirkung eintritt. Das Sachgebiet Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen des Landratsamtes Vogtlandkreis hat dazu ein Merkblatt über die landeseinheitlichen Sirenensignale herausgegeben. Das Merkblatt wurde bereits mehrfach im Kreisjournal abgedruckt und ist jederzeit im Internet unter www.vogtlandkreis.de auf den Seiten des Sachgebietes abrufbar.

Bei Ertönen dieses besonderen Sirenensignals soll die Bevölkerung die Rundfunkgeräte einschalten und sich dort über die aktuelle Gefahrenlage und ggf. herausgegebene Verhaltensregeln informieren (siehe Merkblatt).

Die akustische Erprobung des landeseinheitlich festgelegten Signals für die Warnung der Bevölkerung wurde bereits in den vergangenen beiden Jahren durchgeführt und soll auch zukünftig halbjährlich für alle Sirenen im Landkreis jeweils an einem Samstag in den Monaten April und September um 12:15 Uhr durchgeführt werden.

Als Termin wurde Donnerstag, der 09.09.2021, festgesetzt. Um 11:00 Uhr werden an diesem Tag alle Sirenen im Landkreis über die Leitstelle mit dem Signal Bevölkerungswarnung ausgelöst. 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, wir bitten Sie sich mit den Informationen dieses Merkblattes und den dazugehörigen Verhaltensregeln vertraut zu machen, damit Sie im Ereignisfall effektiv gewarnt werden können und entsprechende Informationen erhalten.

Merkblatt über die Sirenensignale im Freistaat Sachsen und über allgemeine Verhaltensregeln bei Auslösung von Sirenensignalen. (Quelle: www.sachsen.de)

 

2015 06 05 merkblatt

 


2014-10-17 Deine Feuewehr erleben


 

 

 

 

 

 

 

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